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Wahlbekanntmachung Kommunalwahlen am 09.06.2024

Jerichow, den 21. 12. 2023

WAHLBEKANNTMACHUNG 

zu den Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 

 

Aufforderung an die im Gemeindegebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen zur Benennung von Wahlberechtigten als Beisitzer in den Wahlvorständen und als Beisitzer zur Bildung des Wahlausschusses

 

Die Wahlen zum Stadtrat der Stadt Jerichow sowie zu den Ortschaftsräten der Ortschaften Brettin, Demsin, Jerichow, Kade, Karow, Klitsche, Nielebock, Redekin, Roßdorf, Schlagenthin, Wulkow und Zabakuck finden am Sonntag, den 09. Juni 2024 statt.

 

Das Wahlgebiet der Einheitsgemeinde Stadt Jerichow wird in 12 Wahlbezirke entsprechend der vorstehend genannten Ortschaften gegliedert. Zusätzlich wird 1 Briefwahlvorstand eingerichtet. 

 

Für jeden Wahlbezirk wird ein Wahlvorstand gebildet. Jeder Wahlvorstand besteht aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden und bis zu 8 Beisitzern. Die im Gemeindegebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen sind aufgefordert, bis zum 26.01.2024 Wahlberechtigte zur Berufung vorzuschlagen.

 

Zur Durchführung und Vorbereitung der Kommunalwahlen ist zudem ein Gemeindewahlausschuss zu bilden. Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzenden und bis zu 6 ehrenamtlich tätigen Besitzern sowie ihren Stellvertretern. Bei der Berufung sollen Vorschläge der im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden.

Die im Gemeindegebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen sind aufgefordert, bis zum 26.01.2024 Wahlberechtigte zur Berufung vorzuschlagen.

 

Die Vorschläge sind schriftlich an den Wahlleiter zu richten. Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können nicht Beisitzer bzw. Stellvertreter in den Wahlvorständen bzw. im Wahlausschuss sein.

 

Nach Ablauf der o. g. Frist werden gem. § 4 Abs. 2 und § 6 Abs. 3 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) die Beisitzer und ihre Stellvertreter für den Wahlausschuss sowie die Beisitzer für die Wahlvorstände berufen.

 

Auf die Regelungen des § 13 Abs. 1 bis 3, § 9 Abs. 1 a und § 10 Abs. 1 a des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) wird hingewiesen.

 

Jerichow, den 20.12.2023

 

 

gez. Schünicke

Wahlleiterin