Jerichow in Sachsen-Anhalt

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⚠️Landkreis informiert: Mögliche Einschränkungen im Rettungsdienst

Meldung aus Einheitsgemeinde Stadt Jerichow
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Bild zur Meldung: ⚠️Landkreis informiert: Mögliche Einschränkungen im Rettungsdienst

Burg, 28. Juli 2026

P r e s s e m i t t e i l u n g 

 

Landkreis warnt vor Einschränkungen im Rettungsdienst durch Beitragsstabilisierung

 

Die Kreisverwaltung spricht sich gegen das vom Deutschen Bundestag beschlossene Beitragsstabilisierungsgesetz für die gesetzlichen Krankenkassen sowie die damit verbundenen Änderungen zur Finanzierung des Rettungsdienstes aus. Die geplanten Regelungen gefährden eine bedarfsgerechte und auskömmliche Finanzierung der Notfallrettung und stellen die Landkreise als Träger des Rettungsdienstes vor erhebliche finanzielle Herausforderungen.

 

Künftig sollen die Vergütungen für Leistungen des Rettungsdienstes an die allgemeine Grundlohnentwicklung gekoppelt werden. Diese Vorgaben berücksichtigen die tatsächlichen Kostensteigerungen im Rettungsdienst jedoch nicht ausreichend. Insbesondere die deutlich gestiegenen Ausgaben für moderne Medizintechnik, Rettungsfahrzeuge, Kraftstoffe sowie die allgemeine Preisentwicklung können unter diesen Rahmenbedingungen nicht mehr vollständig refinanziert werden. 

 

Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass tarifliche Lohnsteigerungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rettungsdienstes künftig nicht mehr vollständig gegenfinanziert werden können. Eine angemessene Vergütung ist jedoch die Grundlage, um qualifiziertes Personal dauerhaft zu gewinnen und zu halten. Entstehende Finanzierungslücken müssten daher durch den Landkreis ausgeglichen werden, die den kommunalen Haushalt zusätzlich belasten und den finanziellen Handlungsspielraum in anderen wichtigen Aufgabenbereichen einschränken.

 

„Die Menschen im Jerichower Land müssen sich jederzeit darauf verlassen können, dass im Notfall schnell und professionell Hilfe geleistet wird. Eine leistungsfähige Notfallrettung ist keine freiwillige Leistung, sondern Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und damit eine unverzichtbare Aufgabe unserer kommunalen Verantwortung“, erklärt Landrat Dr. Steffen Burchhardt und mahnt: “Wer die Finanzierung des Rettungsdienstes von den tatsächlichen Kosten entkoppelt, gefährdet langfristig die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Deshalb brauchen wir eine verlässliche und vollständige Refinanzierung der Personal- und Sachkosten.“

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Landkreis Jerichower Land

Pressestelle