Hinweis zum Parken
Die Stadt Jerichow weist darauf hin, dass das Parken von Fahrzeugen auf öffentlichen Grünflächen, Gehwegen und anderen nicht
dafür vorgesehenen Flächen nicht gestattet ist. Diese Flächen dienen dem Schutz des Grüns sowie der sicheren Nutzung durch Fußgängerinnen und Fußgänger.
Gemäß § 12 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist das Parken auf Gehwegen nur erlaubt, wenn es durch Verkehrszeichen
oder Markierungen ausdrücklich zugelassen ist.
Auch das Befahren und Abstellen von Fahrzeugen auf Grünflächen stellt ebenfalls einen Verstoß gegen die geltenden Vorschriften dar.
Bei festgestellten Ordnungswidrigkeiten müssen Fahrzeughalterinnen und -halter mit Verwarnungsgeldern oder Bußgeldern rechnen.
Durch korrektes Parken tragen Sie dazu bei, das Stadtbild zu erhalten und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und Rücksichtnahme.