Benötigte Unterlagen | Hinweise | Wo sind die Unterlagen erhältlich? |
| 1. Unterlagen, die von beiden Verlobten generell vorzulegen sind: |
| Gültiger Personalausweis oder Reisepass | | Meldebehörde |
| Aufenthaltsbescheinigung | Die Aufenthaltsbescheinigung sollte bei der Anmeldung der Eheschließung nicht älter als zwei Wochen sein. | Meldebehörde |
| Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister | Die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister ist nicht die Geburtsurkunde. | Standesamt des Geburtsortes |
| 2. Ist ein Verlobter oder sind beide verhindert, die Eheschließung anzumelden zzgl: |
| Vollmacht | Die Vollmacht, die von demjenigen Verlobten auszufüllen ist, der nicht mit zur Anmeldung kommt, kann formlos sein. Vorgefertigte Vollmachtsformulare sind aber auch auf unserer Internetseite erhältlich. [Link] | |
| 3. Sind bereits gemeinsame Kinder vorhanden zzgl: |
| Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder | | Standesamt des Geburtsortes |
| Vaterschaftsanerkennung | | Erhältlich bei der Behörde, die die Vaterschaftsanerkennung beurkundet hat (z.B. Standesamt der Geburt, Jugendamt) |
| Sorgerechtserklärung | vorzulegen für den Fall, dass die gemeinsame Sorge erklärt wurde | Jugendamt |
| 4. War einer der Verlobten oder beide schon einmal verheiratet zzgl: |
| Heiratsurkunde der letzten Ehe / Lebenspartnerschaft | | Standesamt, bei dem die letzte Ehe / Lebenspartnerschaft geschlossen wurde |
| Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk | Scheidungsurteil ist vorzulegen, wenn die letzte Ehe / Lebens-partnerschaft geschieden wurde | Amtsgericht, welches die Ehe geschieden / Lebenspartnerschaft aufgehoben hat |
| Sterbeurkunde des letzten Ehepartners / Lebenspartners | Sterbeurkunde ist vorzulegen, wenn die letzte Ehe durch den Tod des Ehepartners aufgelöst wurde | Standesamt, welches den Sterbefall des Ehepartners / Lebenspartners beurkundet hat (Sterbeort) |