Hinweis des Ordnungsamtes zum Thema Feuerstellen und Brennmaterial
Jeder Einzelne von uns kann mithelfen, ein friedvolles Miteinander in unserer Einheitsgemeinde zu stärken.
Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie deshalb noch einmal auf die Bestimmungen der Gefahrenabwehrverordnung aufmerksam machen:
Erlaubte Feuerstellen: Feuer dürfen nur in mobilen oder stationären Grillgeräten, Terrassenkaminen, Feuerkörben und -schalen entflammt werden.
Brennmaterial: Es ist nur unbehandeltes, trockenes Holz oder Grillkohle zu verwenden. Das Verbrennen von Garten- oder anderen Abfällen ist verboten.
Bitte achten Sie darauf, dass die Nachbarschaft nicht durch unzumutbaren oder langandauernden Brandgeruch sowie durch massive Rauchentwicklung gefährdet oder belästigt wird (§ 6 Abs. 5 Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Jerichow). Damit kann jeder von uns dazu beitragen, das harmonische Zusammenleben in unserer Gemeinschaft zu bewahren.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und für Ihre Mithilfe, ein sicheres und angenehmes Umfeld für alle Einwohner der Stadt Jerichow zu schaffen.
Bild zur Meldung: Hinweis des Ordnungsamtes zum Thema Feuerstellen und Brennmaterial






