Technische Hilfskraft für die Kindertagesstätte „Schlumpfenland“ in Kade
Allgemeines:
Die Einheitsgemeinde Stadt Jerichow beabsichtigt, zum 01. Januar 2027 eine
Technische Hilfskraft
für die Kindertagesstätte „Schlumpfenland“ in Kade
in Teilzeit mit 7 Wochenstunden neu einzustellen.
Die Einheitsgemeinde Stadt Jerichow liegt im nördlichsten Teil des Landkreises Jerichower Land und ist eine moderne hauptamtlich verwaltete Kommunalverwaltung und als Dienstleister für mehr als 7.000 Einwohner/innen aus 12 Ortschaften und deren Ortsteilen zuständig. Die Einheitsgemeinde Stadt Jerichow verfügt über insgesamt 8 Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft. Diese bieten für Kinder in verschiedenen Altersgruppen eine qualitativ hochwertige und zeitlich flexible Kinderbetreuung an.
Das Aufgabengebiet der/des zukünftigen Stelleninhaberin/Stelleninhabers wird insbesondere folgende Zuständigkeitsbereiche bzw. Aufgabenschwerpunkte umfassen:
Vorbereitung zur Speisenausgabe (Speisen werden geliefert)
Reinigungs- und Spültätigkeiten in der KiTa
Anforderungen:
Einsatzfreude, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
Vorerfahrungen in Hauswirtschaftlichen Tätigkeiten
Bereitschaft zur engen Zusammenarbeit im Kita-Team und hauswirtschaftliche Mitgestaltung des Kita-Alltags
Leistungen:
eine interessante und herausfordernde Tätigkeit in einem engagierten Team
eine tarifgerechte Bezahlung nach der Entgeltgruppe 2 TVöD
übliche Leistungen des öffentlichen Dienstes (u.a. Jahressonderzahlung, Betriebliche Altersvorsorge)
Bewerbungsunterlagen:
Werden Sie Teil unseres Teams und übermitteln Sie uns Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Kopien der Abschlusszeugnisse, Arbeitszeugnisse, Nachweis über den Erhalt der Masernschutzimpfung)
bitte bis zum 10. September 2026 an
Stadt Jerichow
Hauptamt
z.H. Claudia Dauter
Karl-Liebknecht-Straße 10
39319 Jerichow
Tel. 039343/927-13
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Bewerbungen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet und spätestens sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist.
Bewerbungskosten werden nicht erstattet.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei sonst gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Qualifikation unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls bevorzugt berücksichtigt.
Mit Einreichen Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Unterlagen elektronisch erfassen und bis zu zwei Monate nach Besetzung der Stelle aufbewahren. Elektronisch eingereichte Bewerbungen werden anschließend gelöscht. Auf dem Postweg eingereichte Unterlagen werden nur zurückgesandt, sofern ein ausreichend frankierte Rückumschlag beigefügt wurde., andernfalls werden diese vernichtet. Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzhinweise unter https://www.stadt-jerichow.de/datenschutz/index.php.
Kontakt:
- Stadt Jerichow
Karl–Liebknecht–Str. 10
39319 Jerichow
(03 93 43) 927-0
E-Mail:
https://www.stadt-jerichow.de
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