Volksbank Jerichower Land eG
Die Geschichte der deutschen Genossenschaften
Die Entstehung
Die deutschen Genossenschaften haben ihren Ursprung in den Initiativen des Amtsrichters Hermann Schulze aus Delitzsch und des Bürgermeisters Friedrich Wilhelm Raiffeisen aus Hamm im Westerwald. Beide riefen - unabhängig voneinander - im Winter 1846/47 Hilf- und Wohltätigkeitsvereine ins Leben, um die akute Not der damligen Bevölkerung zu lindern und Unterstützung zu gewähren. Die Auswirkungen der Bauerbefreiung, die Aufhebung des Zunftzwanges, die Einführung der Gewerbefreiheit und die Folgen der industriellen Revolution führten für den Mittelstand - Bauern, Handwerker und Gewerbetreibende - zu grossen sozialen Problemen.
Die Genossenschaftsidee
Mit dem Prinzip der Wohltätigkeit durch Fremdhilfe konnte in Einzelfällen, nicht aber dem Mittelstand insgesamt geholfen werden. Um Kapital anzusammeln, das in Form von zinsgünstigen Darlehen dem Mittelstand zur Verfügung gestellt werden konnte, gründeten Schulze-Delitzsch und Raiffeisen sog. Vorschussvereine und Darlehenskassen-Vereine, die heutigen Volksbanken und Raiffeisenbanken. Sie basieren auf den Prinzipien der Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung. Alle Mitglieder der Kreditgenossenschaften sind zugleich Träger und Kunden ihrer Unternehmen, die nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit ausgerichtet sind.
Die Entwicklung
Neben den Kreditgenossenschaften entstanden zunehmend auch Genossenschaften in anderen Wirtschaftsbereichen. Gewerbliche und ländliche Genossenschaften verbreiteten sich in ganz Deutschland und im Ausland. Die gemeinsame Grundidee, die gemeinsame Geschichte und die gemeinsamen Interessen führten im Jahr 1972 zu einer einheitlichen Genossenschaftsorganisation in Deutschland unter dem Dachverband des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbandes e.V., Bonn. Heute gibt es - trotz notwendiger Konzentrationsprozesse - kaum einen Wirtschaftsbereich, in dem keine Genossenschaften tätig sind.
Die Verantwortung
Bemerkenswert ist: Jede einzelne Genossenschaft und damit auch jede einzelne Genossenschaftsbank ist rechtlich selbständig und wird von Vorstand und Mitglied vollkommen eigenverantwortlich geführt, anders als viele Filialen der Großbanken. So können die Genossenschaftsbanken die Wünsche der Kunden oft flexibler und individueller erfüllen.
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag 08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch GESCHLOSSEN
Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr
Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
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